Krankenfahrt Schwerbehinderten Ausweis – Ihre Krankenfahrt in NRW
Sie besitzen einen Schwerbehindertenausweis und benötigen eine Fahrt zum Arzt, Krankenhaus oder zur Behandlung?
In vielen Fällen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten – vorausgesetzt, bestimmte medizinische und formale Voraussetzungen sind erfüllt.
Wir unterstützen Sie zuverlässig bei Ihrer Krankenfahrt in NRW und Umgebung.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn diese im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung stehen und aus zwingenden gesundheitlichen Gründen notwendig sind.
Dazu zählen unter anderem Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus oder zu ambulanten Behandlungen.
In bestimmten Fällen ist keine vorherige Genehmigung erforderlich – insbesondere bei sogenannten stationsersetzenden Eingriffen gemäß §115b SGB V oder wenn eine anerkannte Mobilitätseinschränkung vorliegt.
Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung für Krankenbeförderung, die Sie direkt von Ihrem behandelnden Arzt erhalten.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Fahrt unkompliziert zu organisieren und sorgen für einen sicheren und pünktlichen Ablauf.
- Fahrten zum Arzt
- Krankenhausfahrten
- Ambulante Behandlungen
Kostenübernahme möglich
Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten.
Keine Genehmigung nötig
In vielen Fällen ist keine vorherige Genehmigung erforderlich.
Einfach & sicher
Wir unterstützen Sie zuverlässig bei der Organisation Ihrer Fahrt.
Voraussetzungen für Fahrten mit Schwerbehinderten-ausweis
Kostenübernahme durch Krankenkasse, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Schwerbehinderten-ausweis
Mit den Merkzeichen aG, Bl oder H ist eine Kostenübernahme möglich.
Pflegegrad
Ab Pflegegrad 3 bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung werden Fahrten übernommen.
Übergangsregelung
Frühere Pflegestufe 2 wird anerkannt, wenn heute mindestens Pflegegrad 3 vorliegt.
Was Sie vor der Fahrt beachten sollten
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Ärztliche Verordnung erforderlich
Sie benötigen eine Verordnung für Krankenbeförderung (vom Arzt ausgestellt).
Eigenanteil
Der Eigenanteil beträgt:
- mindestens 5 €
- maximal 10 € pro Fahrt
Befreiung möglich
Mit einem Befreiungsausweis der Krankenkasse entfällt der Eigenanteil vollständig.
So sieht eine Verordnung für Krankenbeförderung aus
Dieses Formular erhalten Sie direkt bei Ihrem behandelnden Arzt. Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich.