Fahrten zur ambulanten und stationären Operation

Wir fahren Sie zuverlässig zur ambulanten Operation, zur stationären Behandlung ins Krankenhaus oder zu Ihrer Vertragsarztpraxis. Sicher, pünktlich und mit persönlicher Unterstützung.

Krankenfahrt Operation mit Kostenübernahme

Damit die Fahrtkosten von der Krankenkasse übernommen werden können, benötigen Sie in der Regel eine ärztlich ausgestellte Verordnung einer Krankenbeförderung.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse steht und aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist.

Bei Fahrten zur ambulanten Behandlung ist häufig eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich. Ausnahmen gelten unter anderem für stationsersetzende Eingriffe gemäß §115b SGB V.

Das sollten Sie vor der Fahrt beachten

Ärztliche Verordnung

Die Verordnung einer Krankenbeförderung erhalten Sie direkt bei Ihrem Arzt.

Genehmigung prüfen

Bei ambulanten Behandlungen kann eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein.

Eigenanteil

Der gesetzliche Eigenanteil beträgt in der Regel 10 %, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt.

Wann ist eine Kostenübernahme möglich?

Eine Kostenübernahme kann möglich sein bei stationären Behandlungen, ambulanten Operationen, zwingender medizinischer Notwendigkeit oder bestimmten Mobilitätseinschränkungen.

Verordnung einer Krankenbeförderung

Das Formular für die Krankenbeförderung wird vom behandelnden Arzt ausgestellt. Bitte bringen Sie die Verordnung zur Fahrt mit oder klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, ob eine Genehmigung notwendig ist.

Verordnung Krankenbeförderung Muster Formular Deutschland

Jetzt Fahrt zur Operation anfragen

Bitte denken Sie daran, Ihren Termin frühzeitig mit uns abzustimmen. So können wir Ihre Fahrt zuverlässig planen.